Alle Leistungen, die von Ludwigs Lokschuppen, Inh.: Christian Ludwig, (im Folgenden: Ludwigs Lokschuppen) für Kunden meines Ladengeschäfts erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Ladengeschäft oder Online Shop und die Annahme dieser Bestellung durch Ludwigs Lokschuppen kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Die Bezahlung der Waren erfolgt per Barzahlung unmittelbar bei Abholung bzw. per Paypal, Vorkasse im Online Shop
(1) Ludwigs Lokschuppen informiert den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereit steht. Dieser holt die Ware dann in Christians Lokschuppen, Anselm-von-Eicholzheim-Str. 14, D-74743 Seckach ab.
(2) Bestellungen aus dem Online Shop werden nach Zahlungseingang und Lieferbarkeit versendet.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ludwigs Lokschuppen. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Ludwigs Lokschuppen nicht zulässig.
1) Der jeweils angegebene Preis für unsere Waren versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.
(2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden.
(1) Für unsere Waren besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.
(2) Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt diese Frist ein Jahr.
(3) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels zu verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ludwigs Lokschuppen kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von Ludwigs Lokschuppen, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Liefert Ludwigs Lokschuppen zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Ludwigs Lokschuppen. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
(7) Personalisierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Ludwigs Lokschuppen nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch Ludwigs Lokschuppen oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen
der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragten Unternehmen weitergegeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte, auch in Auszügen, findet nicht und zu keiner Zeit statt.
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem Ludwigs Lokschuppen ihren Sitz hat,zuständig, sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Ludwigs Lokschuppen. AGB Stand 05/2025
Ludwigs Lokschuppen
by Christian Ludwig
Anselm-von-Eicholzheim-Str. 14
D-74743 Seckach